
Die überarbeitete europäische EPBD-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Handeln im Bereich der Energiespeicherung in Gebäuden. Was ändert sich für Hauseigentümer?
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist eine europäische Richtlinie, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Energieleistung von Gebäuden zu verbessern. Die jüngste Überarbeitung — EPBD IV, 2024 verabschiedet — setzt ehrgeizige Ziele für 2030 und 2050 und führt erstmals spezifische Verpflichtungen rund um Energiespeicherung und Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden ein.
Für Hauseigentümer klingt das vielleicht abstrakt, aber die Auswirkungen sind konkret: Neubauten müssen künftig höhere Energieleistungsanforderungen erfüllen, und die EPBD fördert aktiv die Integration von Hausbatterien als Bestandteil des gebäudegebundenen Energiesystems.
Die überarbeitete Richtlinie enthält diverse Verpflichtungen, die direkt oder indirekt Hausbatterien betreffen. Die Kernpunkte:
Die größte Auswirkung der EPBD IV liegt in den Mindestanforderungen für bestehende Gebäude. Wohnungen mit Energieausweis F und G müssen verpflichtend saniert werden. Dies schafft eine direkte Verbindung zu Hausbatterien:
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Eine Hausbatterie allein verbessert den offiziellen Energieausweis nicht direkt, da die Berechnungsmethode primär Dämmung, Heizsystem und Erzeugung berücksichtigt. Aber die EPBD fördert ein integrales Paket: Wer ohnehin für einen besseren Energieausweis saniert, kann gleichzeitig eine Batterie als Teil eines vollständigen Solar- und Speichersystems integrieren. Dies verbessert die Amortisationszeit und erhöht den Eigenverbrauch auf 70–85 %.
Der SRI wird voraussichtlich ab 2026–2027 bei Verkauf und Vermietung größerer Gebäude und schließlich auch für Wohngebäude verpflichtend. Ein hoher SRI-Wert — bei dem eine Hausbatterie mit dynamischem Laden stark ins Gewicht fällt — wird zu einem Verkaufsargument, ähnlich wie ein guter Energieausweis.
Sie müssen nicht sofort aufgrund der EPBD handeln, aber die Richtung ist klar. Dies sind die klügsten Schritte, die Sie jetzt unternehmen können:
Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, finanzielle Unterstützung für die Gebäudesanierung anzubieten. Aktuell gibt es in verschiedenen Ländern relevante Förderprogramme für Hausbatterie-Besitzer:
In Deutschland bietet die KfW-Förderung Zuschüsse für Energiespeicher, in Österreich gibt es spezifische Batterieförderungen und auch Belgien kennt bereits eigene Batteriesubventionen. Die 0 %-MwSt.-Regelung auf Solarmodule und Batterien gilt in mehreren EU-Ländern. Die Erwartung ist, dass die EPBD-Umsetzung zu einer Ausweitung nationaler Förderprogramme speziell für Energiespeicherung führt.
Die EPBD-Richtlinie ist mehr als bürokratische Regulierung. Sie ist ein struktureller europäischer Impuls in Richtung intelligenter, energiespeichernder Gebäude. Für Hauseigentümer bedeutet dies, dass Hausbatterien — insbesondere in Kombination mit Solarmodulen und einer Wärmepumpe — zunehmend zum Standard werden.
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